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Vertragsrecht
Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip
der Vertragsfreiheit. Dieses bedeutet, dass es jedem einzelnen
freisteht, ob er einen Vertrag abschließen möchte, welche
Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird und ob ein
Vertrag auch wieder beendet wird.
Gleichwohl sind im deutschen Recht verschiedene Vertragstypen
vorhanden, so dass bei der Entscheidung für einen
dieser Vertragsytypen per Gesetz bestimmte vertragliche
Pflichten entstehen. So übernimmt bei einem Mietvertrag
derjenige, der eine Mietwohnung überlässt, eine Garantie
für die Bewohnbarkeit des Mietobjektes.
Schon die unbewusste Lückenhaftigkeit eines Vertrages
oder Verstoss von grundlegenden Rechtsgrundsätzen
führt zur Geltung der gesetzlichen Vorschriften. Häufig
ist aus einem Vertrag auch nur zum Teil ersichtlich, welche
rechtliche Wirkung überhaupt erreicht werden soll. Ein
klassisches Beispiel für eine solche Regelungslücke
sind häufig fehlende Bestimmungen zu Marken-
und Urheberrechten. Ein besonderes Augenmerk sollte
auch dem "Kleingedruckten", sprich den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, die gerne auch
bei Rechtsgeschäften
im Internet zum Bestandteil eines Vertrages gemacht
werden.
Damit unerwünschte rechtliche Folgen vermieden und
durch den Vertrag Rechtssicherheit zwischen den Parteien
entstehen kann, biete ich bereits im Vorfeld die Prüfung
und Gestaltung ihrer Vereinbarung an. Aufgrund meiner
früheren Tätigkeit
als Rechtsanwalt für ein national und international führendes
Marketingunternehmen verfüge ich über tiefgreifende
Kenntnisse in den Bereichen des Vertragsrecht und bin
seitdem im Vertragsrecht umfassend tätig, sowohl beratend
wie auch vor Gericht. Sie können sich daher gerne an mich
wenden, wenn Sie vertragliche Ansprüche durchsetzen oder
abwehren müssen, aber auch dann, wenn Sie juristische
Hilfe im Rahmen der Erstellung oder Prüfung von Verträgen
benötigen.
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