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Patent- und Designrecht
Nichts findet so schnell und so viele Nachahmer, wie ein
gewinnträchtiges Produkt, eine erfolgreiche Dienstleistung
oder eine gute Marketingidee. Jeder Unternehmer oder Privatmann
ist daher gut beraten sich vor Nachahmern abzusichern,
die an seinen Erfolgen teilhaben wollen oder sie gar auf
eigene Konten umbuchen wollen. Das Patentrecht und andere
gewerbliche Schutzrechte bieten hierfür eine unverzichtbare
Handhabe.
Rechtsanwalt Trost berät Sie u.a. bei Fragen aus
den Bereichen:
- Deutschen und Europäischen Patentrecht;
- Markenrecht;
- Gebrauchsmusterrecht;
- Geschmacksmusterrecht
- Arbeitnehmererfinderrecht
Folgende Fragestellungen können in diesen Bereichen auftreten:
- Ich möchte ein Produkt/eine Dienstleistung unter einem
Markenzeichen auf den Markt bringen:· Was muss ich aus
patentrechtlicher Sicht beachten? · Was muss ich aus
markenrechtlicher Sicht beachten?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen oder eine Internet-Domain
benutzen. · Was muss ich aus markenrechtlicher Sicht
beachten? · Was muss ich aus namensrechtlicher Sicht
beachten?
- Ich möchte mit einer Werbemaßnahme auf mein/unser
Unternehmen aufmerksam machen. · Was muss ich aus wettbewerbsrechtlicher
Sicht beachten?
- Ich bin wegen einer der obenstehenden Problematiken
abgemahnt worden. · Was kann ich tun?
- Ich habe eine Erfindung gemacht. · Wie kann ich diese
gegen Nachahmung bzw. für eine Vermarktung schützen?
- Jemand ahmt meine Idee nach. · Was kann ich dagegen
tun?
- Jemand benutzt unbefugt meinen Markennamen oder mein
Firmenschlagwort. · Was kann ich dagegen tun?
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