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Marken- und Urheberrecht
Jährlich werden in Deutschland 60.000 bis 70.000 Marken
neu angemeldet. Insgesamt sind in Deutschland knapp 1,1
Mio. Marken gültig, wovon folgende Arten von Kennzeichen
schutzfähig sind:
- Marken (Waren/Diensteistungen)
- Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmen/Werktitel)
- Geographische Herkunftsangaben
Das Urheberrecht schützt darüber hinaus den Urheber
in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk
und in der Nutzung des Werks. Die Digitalisierung macht
es aber auch Unberechtigten immer leichter, aus den Leistungen
anderer einen eigenen, unberechtigten Nutzen zu ziehen.
Dieses hat z.B. zu einem rapiden Anstieg der Anzahl von
Urheberverletzungen im Internet geführt, weswegen
mittlerweile auch im Internetrecht
die Urheberrechte besonders geschützt werden.
Das Urheberrechtsgesetz schützt:
- Werke der Literatur
- Werke der Wissenschaft
- Werke der Kunst
Der Urheber erhält automatisch das alleinige Nutzungsrecht
an dem Werk (Urheberrecht); d.h. es bedarf keiner Anmeldung
oder ähnlichem.
Im Marken- und Urheberrecht treten in der Praxis häufig
die folgenden Fragestellungen auf:
- Was ist eine Wortmarke? Was ist eine Bildmarke? Wie
und wo meldet man eine Marke (Wortmarke, Bildmarke etc.)
an?
- Welche Probleme können auf den Nutzer zukommen, falls
versehentlich eine bereits eingetragene Marke benutzt
wird?
- Was ist zu tun, wenn jemand eine eingetragene Marke
benutzt?
- Wie lange besteht das Urheberrecht?
- Ist das Urheberrecht übertragbar oder vererbbar?
- Wie kann man sich gegen Urheberverstöße wehren?
Gerade die Bedeutung der Marken- und Urheberrechte im
alltäglichen und geschäftlichen Rechtsverkehr
erfordern ihre frühzeitige Beachtung im Vertragsrecht
und bei der Gestaltung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
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