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Abmahnung bei eBay erhalten?! Richtig reagieren!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Deswegen gelten
beim Verkauf über eBay nicht nur die gleichen rechtlichen
Regeln wie bei einem Verkauf an der Ladentheke. Darüber
hinaus sind beim Internethandel regelmäßig die Vorschriften
über den elektronischen Geschäftsverkehr und nicht selten
die Vorschriften über den Fernabsatz zu beachten. Und
weil das Internet aufgrund seiner Struktur und dem Einsatz
von Suchmaschinen äußerst leicht zu durchforsten ist,
fallen Rechtsverstöße schnell auf und der Verantwortliche
kann problemlos zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein häufiger Fehler von (gewerblichen) eBay Verkäufern
ist der Verstoß gegen Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-
oder Namensregeln. Dabei ist es egal, ob diese Verstöße
absichtlich oder unbewusst geschehen - Unwissenheit schützt
in solchen Fällen nicht vor Strafe! Neben offensichtlichen
Verstößen wie z.B. die unberechtigte Übernahme von fremden
Fotos können bei eBay auch gänzlich fehlende oder auch
nur unvollständige Anbieterkennzeichnungen (Impressum),
Verstöße gegen die Preisangabeverordnung oder unwirksame
AGB - Klauseln typische Abmahngründe darstellen. Häufig
werden aber auch Verstöße gegen Verbraucherschutzregeln
wie z.B. eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung
als Grundlage einer Abmahnung genommen.
Bei einem solchen Verstoß kann der Benachteiligte dem
Verantwortlichen mittels einer Abmahnung den Rechtsverstoß
vorhalten und ihn zur künftigen Unterlassung seines Verhaltens
auffordern. Aber natürlich ist nicht jede Abmahnung gerechtfertigt.
Dieses beginnt schon bei der Person des Abmahnenden: Zur
Abmahnung berechtigt ist nicht schon jeder, dem eine Rechtsverletzung
aufgefallen ist, sondern grundsätzlich nur der unmittelbar
Verletzte oder ein Wettbewerber. Daneben können aber auch
bestimmte Vereine oder Verbände wie z.B. die Zentralen
zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs die Unterlassung
des Rechtsverstoßes verlangen.
Wie reagiert man nun nach Eingang einer Abmahnung? Der
größte Fehler ist die "Vogel-Strauß-Taktik"! Das Ignorieren
einer Abmahnung birgt die Gefahr, dass der Abmahnende
kurzfristig eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt
oder Klage einreicht. Damit schnellen die Kosten schlagartig
in die Höhe und ehe es sich der Abgemahnte versieht, hat
er Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro
zu zahlen, ohne überhaupt reagieren zu können.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens wird dem Abgemahnten
typischerweise mit der Abmahnung die Gelegenheit gegeben,
die Sache durch Abgabe einer (vorformulierten) strafbewehrten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der Übernahme
angefallener Abmahnkosten sowie dem Abstellen des Rechtsverstoßes
aus der Welt zu schaffen. Innerhalb der gesetzten Frist
heißt es schnell handeln und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.
Sollte die Abmahnung berechtigt sein, muß fristgerecht
die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
unterzeichnet werden. Außerdem muss das beanstandete Verhalten
abgestellt werden, indem z.B. der eBay Shop entsprechend
geändert oder gar vom Netz genommen wird. Auf diese Weise
kann der Abgemahnte auf einen Schlag das Risiko beseitigen,
dass gerichtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden.
Oft ist der Vorwurf des Abmahnenden aber ungerechtfertigt
und lässt sich rechtlich nicht aufrecht halten. Einige
Abmahnungen sind sogar völlig rechtsmissbräuchlich und
dienen nur der Erzielung von hohen Einnahmen. Bei der
Beurteilung ist es allerdings dringend zu empfehlen, einen
spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der neben
der Rechtslage auch gleich die vorformulierte Unterlassungserklärung
und die geltend gemachten Kosten auf ihre Rechtmäßigkeit
prüft. Denn wer sich weigert, auf eine zu Recht erfolgte
Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben und es auf einen Prozess ankommen lässt, muss
damit rechnen, bei einem Unterliegen erheblich höhere
Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen.
Stellt sich hiernach die Abmahnung tatsächlich als unberechtigt
dar, fragt sich, welche Verteidigungsmöglichkeiten dem
Abgemahnten zustehen. Vorrangig sollte natürlich zunächst
eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit mit
der Gegenseite angestrebt werden. Denkbar ist aber auch
ein direkter Gegenangriff in Form eine Gegenabmahnung
mit dem Ziel, den Abmahnenden von der Weiterverfolgung
seiner unberechtigten Ansprüche abzuhalten. Diese Aufforderung
lässt sich im Wege einer negativen Feststellungsklage
weiter vor Gericht verfolgen.
Kein direkter Gegenangriff, aber eine andere sinnvolle
Schutzmaßnahme kann das Einreichen einer Schutzschrift
bei Gericht sein, mit der der Abgemahnte seine Argumente
gegen die Vorwürfe vorträgt. Diese Maßnahme ist insbesondere
dann zu wählen, wenn nach der Abmahnung mit einem Antrag
der Gegenseite auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
bei Gericht gerechnet werden muss.
Und was ist mit den Kosten? Erfolgt die Abmahnung durch
einen eingeschalteten Anwalt oder durch einen Verband,
wird regelmäßig darauf hingewiesen, der Abgemahnte sei
dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten zu übernehmen.
Bei Anwälten liegt deshalb der Ab-mahnung immer auch eine
Kostennote dabei.
Richtig ist, dass der Abgemahnte unter bestimmten Voraussetzungen
diese Kosten übernehmen muss. Dieses setzt jedoch nicht
nur voraus, dass die Abmahnung berechtigt war. Zudem dürfen
nur die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten
in Ansatz gebracht werden. Neben der grundsätzlichen Prüfung
der Angelegenheit kann ein erfahrener Rechtsbeistand häufig
auch noch durch geschicktes Verhandeln eine Reduzierung
der Abmahnkosten erreichen.
Fazit: Abmahnungen stellen für den Rechteinhaber
ein wirksames und legitimes Mittel bei Rechtsverletzungen
im Internet dar. Angesichts der drohenden rechtlichen
und finanziellen Folgen sollte eine Abmahnung aber niemals
auf die "leichte Schulter" genommen werden. Beim Adressaten
einer Abmahnung ist daher schnelles und umsichtiges Handeln
- ggf. mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts -
gefragt, um weitreichende tatsächliche und finanzielle
Schäden zu verhindern.
Rechtsanwalt
Sebastian Trost
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